Tiroler Pilzschutzverordnung

Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 13.09.2005 zum Schutz von wildwachsenden Pilzen, LGBl. Nr. 68/2005

Verboten ist:

  • das mutwillige Beseitigen, Beschädigen oder Zerstören von wildwachsenden Pilzen oder ihrer Teile (Myzel-System, Fruchtkörper)
  • das Sammeln und Befördern von wildwachsenden Pilzen von mehr als zwei Kilogramm je Person und Tag
  • die Verwendung von Rechen, Haken und ähnlichen mechanischen Hilfsmitteln beim Sammeln von wildwachsenden Pilzen

Erlaubt ist:

  • das Sammeln und Befördern von wildwachsenden Pilzen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr in einer Menge von höchstens zwei Kilogramm pro Person und Tag